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LEISTUNGEN

Ich biete Ihnen Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Energieeffizienz für Gebäude und Gebäudetechnik an.

Die Gebäudedämmung ist die beste Maßnahme, Heizkosten zu senken, denn bis zu zwei Drittel der Wärme entweicht bei nicht oder schlecht gedämmten Einfamilienhäusern über die Thermische Gebäudehülle. Bei der fachgerechten Umsetzung von Dämm-Maßnahmen werden Wärmebrücken gemindert, dies sind Stellen, an denen vermehrt Wärme verloren geht. Die inneren Oberflächentemperaturen erhöhen sich stark, was zu einer Erhöhung der Behaglichkeit führt und so eine Absenkung der Rauminnentemperaturen ermöglicht. Das Schimmelrisiko in Ihrem Zuhause wird gesenkt. Die Dämmung eines Hauses hat auch Auswirkungen auf die Heizungsanlage indem weniger Wärme erzeugt werden muss. Die genaue Anpassung an den Heizwärmebedarf (Heizlast) ist ein wichtiger Schritt zur Senkung der Abgase durch Heizbetrieb, was CO2-Ausstoß senkt. Des Weiteren sollten Aspekte wie der sommerliche Hitzeschutz, bauphysikalische Zusammenhänge und die Nachhaltigkeit geplanter Maßnahmen betrachtet werden.

Gerne erstelle ich Ihnen für Ihre Anforderungen ein detailliertes Angebot. Sprechen Sie mich gerne an!

Energieberatung - bitte beachten Sie untenstehende Hinweise zu Fördermitteln -
•  BAFA Energieberatung für Wohngebäude (BEW)
•  BAFA Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
•  Unabhängige (freie) Energieberatung
•  IB-SH Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer
•  Energetische Fachplanung und Baubegleitung von Effizienzhäusern und
   Einzelmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente
   Gebäude (BEG)
•  Fördermittelanträge
•  Energieausweise
•  Thermische Bauphysik

•  Systemanalysen zur Steigerung der Energieeffizienz
•  Wirtschaftlichkeitsnachweise (Systemvergleiche)
•  Gebäude-Luftdichtheitsmessungen (Differenzdruckmessung/
   Blowerdoor-Test)
•  Gebäudethermografie

Gebäudetechnik
•  Berechnung der Norm-Heizlast von Gebäuden nach DIN EN 12831
•  Dimensionierung von Raumheizflächen (Flächenheizsysteme,
   Heizkörper, etc.)
•  Auslegung von Heizungsrohrnetzen
•  Berechnung des Hydraulischen Abgleichs in Neubau und Sanierung
•  Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
•  Planung Lufttechnischer Anlagen
•  Betrachtung solarer Anlagen inkl. derer Wirtschaftlichkeit

Sonstige Leistungen
•  Dokumentation im Bestand
•  Erstellung von technischen Zeichnungen (z.B. Grundrisse,
   Schaltschemen, etc.)
•  Wohnflächenermittlung nach DIN oder WoFlV
•  Begleitung bei Hausbesichtigungen zur Bewertung des
   energetischen Zustands

Hinweise zu Fördermitteln
Eines vorweg: Geht es um Fördermittel des Landes oder des Bundes, so sind in der Regel vor Maßnahmenbeginn (Beratung, Neubau- und Sanierungsvorhaben) entsprechende Anträge einzureichen und eine Förderzusage abzuwarten, denn Sie haben bei Verstoß keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Energetische Fachplanung ist eine von der Fördermittelstelle vorgeschriebene Leistung. Im Rahmen der Energetischen Fachplanung werden die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der Fördergeldstelle auf Umsetzbarkeit geprüft und geplant. Diese Planung erfolgt mit der Bauherrenschaft gemeinsam. Durch die Energetische Fachplanung werden die technische Lösung erarbeitet, die Kosten der Maßnahme ermittelt und ggf. weitere Erfordernisse ermittelt. Je nach Einzel- oder Gesamtmaßnahme werden hierfür einige Wochen für die gemeinsame Erarbeitung benötigt. Daher ist es sinnvoll, dass Sie den zugelassenen Sachverständigen rechtzeitig in Ihr Vorhaben einbinden. Bei Fördermitteln in Form eines Zuschusses muss bedacht werden, dass diese erst nachträglich durch die Fördergeldstelle ausgezahlt werden. Die anfallenden Kosten müssen also erst einmal von Ihnen getragen werden.

Seit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) wurden auch die Förderprogramme des Bundes für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Jahresbeginn 2021 angepasst. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfolgen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und/oder durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme erfolgt durch das BAFA. Im Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247 werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von §8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.

Eine Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude wird mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten, gefördert. Es wird zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von maximal 500 Euro für zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung bewilligt. Bitte beachten Sie, dass die Förderung nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist jedoch verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.

Ob und in welchem Rahmen Ihre Maßnahme ebenfalls gefördert werden kann, erläutere ich Ihnen gerne persönlich. Ebenso unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung.

 

 

 

 

 
 

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